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Kontakt | Impressum |
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Anschrift |
Hotel
Querfurter Hof
Merseburger Straße 5
06268
Querfurt |
Inhaber
Igor Wolostnych
Merseburger Straße 1
06268
Querfurt |
Telefon
(034771) 524-0 |
Telefax
(034771) 524-199 |
E-Mail
info@querfurterhof.de |
Finanzamt
Merseburg |
Steuernummer
119/212701313 |
Internet
www.querfurterhof.de |
Inhaltlich
Verantwortlicher gemäß § 6 MDStV
Igor Wolostnych |
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AGB´s für den
Hotelaufnahmevertrag |
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1.
GELTUNGSBEREICH
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)
gelten für sämtliche Leistungen, die das Hotel
Querfurter Hof gegen-über dem Gast, dem
Veranstalter und sonstigen Vertragspartnern
erbringt.
1.2 Diese Geschäftsbedingungen gelten für
Verträge über die mietweise Überlassung von
Hotelzimmern zur Beherbergung sowie alle in
diesem Zusammenhang für den Kunden erbrachten
weiteren Leistungen und Lieferungen des Hotels
(Hotel-aufnahmevertrag). Der Begriff
„Hotelaufnahme-Vertrag“ umfasst und
ersetzt folgende Begriffe: Beherbergungs-,
Gastaufnahme-, Hotel-, und Hotelzimmer-Vertrag.
1.3 Die Unter- oder Weitervermietung der
überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu
anderen als Beherbergungs-zwecken bedürfen der
vorherigen Zustimmung des Hotels in Textform,
wobei § 540 Absatz 1 Satz 2 BGB abbedungen wird,
soweit der Kunde nicht Verbraucher ist.
1.4 Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden
finden nur Anwendung, wenn dies vorher
ausdrücklich in Textform vereinbart wurde.
2.VERTRAGSABSCHLUSS, -PARTNER, VERJÄHRUNG
2.1 Der Vertrag kommt durch die Annahme des
Antrags des Kunden durch das Hotel zustande. Dem
Hotel steht es frei, die Zimmerbuchung in
Textform zu bestätigen.
2.2 Vertragspartner sind das Hotel und der
Kunde. Hat ein Dritter für den Kunden bestellt,
haftet er dem Hotel gegenüber zusammen mit dem
Kunden als Gesamtschuldner für alle
Verpflichtungen aus dem Hotelaufnahmevertrag,
sofern dem Hotel eine entsprechende Erklärung
des Dritten vorliegt.
2.3 Alle Ansprüche gegen das Hotel verjähren
grundsätzlich in einem Jahr ab dem gesetzlichen
Verjährungsbeginn. Schadensersatzansprüche
verjähren kenntnisunabhängig in fünf Jahren,
soweit sie nicht auf einer Verletzung des
Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder der
Freiheit beruhen. Diese Schadensersatzansprüche
verjähren kenntnisunabhängig in zehn Jahren.
Die Verjährungsverkürzungen gelten nicht bei
Ansprüchen, die auf einer vorsätzlichen oder
grob fahrlässigen Pflichtver-letzung des Hotels
beruhen.
3. LEISTUNGEN,
PREISE, ZAHLUNG, AUFRECHNUNG
3.1 Das Hotel ist verpflichtet, die vom Kunden
gebuchten Zimmer bereitzuhalten und die
vereinbarten Leistungen zu erbringen.
3.2 Der Kunde ist verpflichtet, die für die
Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch
genom-menen weiteren Leistungen vereinbarten
bzw. geltenden Preise des Hotels zu zahlen.
Dies gilt auch für vom Kunden veranlasste
Leistungen und Auslagen des Hotels an Dritte.
Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige
gesetzliche Umsatzsteuer ein.
3.3 Das Hotel kann seine Zustimmung zu einer vom
Kunden gewünschten nachträglichen Verringerung
der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistung
des Hotels oder der Aufenthaltsdauer des Kunden
davon abhängig machen, dass sich der Preis für
die Zimmer und/oder für die sonstigen Leistungen
des Hotels erhöht.
3.4 Rechnungen des Hotels ohne Fälligkeitsdatum
sind binnen 7 Kalendertage ab Rechnungsdatum
ohne Abzug zahlbar. Das Hotel kann die
unverzüg-liche Zahlung fälliger Forderungen
jederzeit vom Kunden verlangen. Bei
Zahlungsverzug ist das Hotel berechtigt, die
jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinsen in
Höhe von derzeit 8% bzw. bei Rechtsgeschäften,
an denen ein Verbraucher beteiligt ist, in Höhe
von 5% über dem Basiszinssatz zu verlangen. Dem
Hotel bleibt der Nachweis eines höheren Schadens
vorbehalten.
3.5 Das Hotel ist berechtigt, bei
Vertragsschluss vom Kunden eine angemessene
Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung in Form
einer Kreditkartengarantie, einer Anzahlung
oder Ähnlichem zu verlangen. Die Höhe der
Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im
Vertrag in Textform vereinbart werden. Bei
Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen für
Pauschalreisen bleiben die gesetzlichen
Bestimmungen unberührt.
3.6 In begründeten Fällen, z.B.
Zahlungsrückstand des Kunden oder Erweiterung
des Vertragsumfanges, ist das Hotel berechtigt,
auch nach Vertragsschluss bis zu Beginn des
Aufenthaltes eine Vorauszahlung oder
Sicherheitsleistung im Sinne vorstehender Nummer
5 oder eine Anhebung der im Vertrag
vereinbarten Vorauszahlung oder
Sicherheitsleistung bis zur vollen vereinbarten
Vergütung zu verlangen.
3.7 Das Hotel ist ferner berechtigt, zu Beginn
und während des Aufenthaltes vom Kunden eine
ange-messene Vorauszahlung oder
Sicherheitsleistung im Sinne vorstehender Nummer
5 für bestehende und künftige Forderungen aus
dem Vertrag zu verlangen, soweit eine solche
nicht bereits gemäß vorstehender Nummern 5
und/oder 6 geleistet wurde. Der Kunde kann nur
mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen
Forderung gegenüber einer Forderung des Hotels
aufrechnen oder verrechnen.
4. RÜCKTRITT
DES KUNDEN MIT EINEM BUCHUNGSAUFKOMMEN VON BIS 5
ZIMMER/NACHT
(ABBESTELLUNG, STORNIERUNG) /
NICHTINANSPRUCHNAHME DER LEISTUNGEN DES HOTELS
(NO SHOW)
4.1 Ein Rücktritt des Kunden von dem mit dem
Hotel geschlossenen Vertrag bedarf der
Zustimmung des Hotels in Textform (nachweisbar
z.B. als Email oder Einschreiben). Erfolgt diese
nicht, so ist der vereinbarte Preis aus dem
Vertrag auch dann zu zahlen, wenn der Kunde
vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt.
4.2 Das Hotel räumt dem Kunden ein jederzeitiges
Rücktrittsrecht ein.
Dabei gelten folgende Bestimmungen:
4.2.1 Im Falle des Rücktritts des Kunden von der
Buchung hat das Hotel Anspruch auf angemessene
Entschädigung. Diese ist wie folgt geregelt:
a) Kein Schadensersatz, wenn die schriftliche
Stornierung bzw. Reduzierung bis
(einschließlich)
5 Tage vor Beginn des Leistungszeitraums dem
Hotel zugeht.
b) Schadensersatz i.H.v. 50% des Wertes der
bestellten Leistungen, wenn die schriftliche
Stornierung bzw. Reduzierung zwischen 4 und 1
Tage vor Beginn des Leistungszeitraums dem Hotel
zugeht.
c) Schadensersatz i.H.v. 90% des Wertes der
bestellten Leistungen, wenn die schriftliche
Stornierung bzw. Reduzierung weniger als 1 Tage
vor Beginn des Leistungszeitraums dem Hotel
zugeht.
d) Werden Zimmer nicht storniert, werden 100%
des Wertes der bestellten Leistungen in Rechnung
gestellt
4.3 Sofern zwischen dem Hotel und dem Kunden ein
Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag in
Textform vereinbart wurde, kann der Kunde bis
dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs-
oder Schadensersatzansprüche des Hotels
auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Kunden
erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten
Termin sein Recht zum Rücktritt gegenüber dem
Hotel in Textform ausübt. Danach gelten die
Fristen und die Schadensersatzforderungen gemäß
4.2.
4.4 Bei vom Kunden nicht in Anspruch
genommenen Zimmern hat das Hotel die Einnahmen
aus anderweitiger Vermietung dieser Zimmer sowie
die eingesparten Aufwendungen anzurechnen.
Werden die Zimmer nicht anderweitig vermietet,
so kann das Hotel die vertraglich vereinbarte
Vergütung verlangen und den Abzug für ersparte
Aufwendungen des Hotels pauschalieren. Der Kunde
ist in diesem Fall verpflichtet, mindestens 90%
des vertraglich vereinbarten Preises für
Übernachtungen mit oder ohne Frühstück, 70% für
Halbpensions- und 60% für
Vollpensionsarrangements zu zahlen. Dem Kunden
steht der Nachweis frei, dass der vorgenannte
An-spruch nicht oder nicht in der geforderten
Höhe entstanden ist.
4.5. Bei Buchungen über
Online-Portale werden die Stornofristen über die
jeweiligen Portal-Nutzungsbedingungen
geregelt. Diese finden keine Anwendung bei
Direktbuchungen im Hotel.
5. RÜCKTRITT
DES KUNDEN ALS GRUPPENBUCHUNGEN MIT EINEM
BUCHUNGSAUFKOMMEN VON MEHR AB 6 ZIMMER/NACHT,
SOWIE VERANSTALTER UND GEWERBLICHE KUNDEN
(ABBESTELLUNG, STORNIERUNG) /
NICHTINANSPRUCHNAHME DER LEISTUNGEN DES HOTELS
(NO SHOW)
5.1 Ein Rücktritt des Kunden von dem mit dem
Hotel geschlossenen Vertrag bedarf der
Zustimmung des Hotels in Textform (in
Nachweisbarer From z.B. als Email oder
Einschreiben). Erfolgt diese
nicht, so ist der vereinbarte Preis aus dem
Vertrag auch dann zu zahlen, wenn der Kunde
vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt.
5.2 Das Hotel räumt dem Kunden ein jederzeitiges
Rücktrittsrecht ein.
Dabei gelten folgende Bestimmungen:
5.2.1 Im Falle des Rücktritts des Kunden von der
Buchung hat das Hotel Anspruch auf angemessene
Entschädigung. Diese ist wie folgt geregelt:
a) Kein Schadensersatz, wenn die schriftliche
Stornierung bzw. Reduzierung bis
(einschließlich)
30 Tage vor Beginn des Leistungszeitraums dem
Hotel zugeht.
b) Schadensersatz i.H.v. 50% des Wertes der
bestellten Leistungen, wenn die schriftliche
Stornierung bzw. Reduzierung zwischen 29 und 15
Tage vor Beginn des Leistungszeitraums dem Hotel
zugeht.
c) Schadensersatz i.H.v. 70% des Wertes der
bestellten Leistungen, wenn die schriftliche
Stornierung bzw. Reduzierung zwischen 14 und 8
Tage vor Beginn des Leistungszeitraums dem Hotel
zugeht.
d) Schadensersatz i.H.v. 90% des Wertes der
bestellten Leistungen, wenn die schriftliche
Stornierung bzw. Reduzierung weniger als 7 Tage
vor Beginn des Leistungszeitraums dem Hotel
zugeht.
e) Werden Zimmer nicht storniert, werden 100%
des Wertes der bestellten Leistungen in Rechnung
gestellt
5.3 Sofern zwischen dem Hotel und dem Kunden ein
Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag in
Textform vereinbart wurde, kann der Kunde bis
dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs-
oder Schadensersatzansprüche des Hotels
auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Kunden
erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten
Termin sein Recht zum Rücktritt gegenüber dem
Hotel in Textform ausübt. Danach gelten die
Fristen und die Schadensersatzforderungen gemäß
4.2.
5.4 Bei vom Kunden nicht in Anspruch
genommenen Zimmern hat das Hotel die Einnahmen
aus anderweitiger Vermietung dieser Zimmer sowie
die eingesparten Aufwendungen anzurechnen.
Werden die Zimmer nicht anderweitig vermietet,
so kann das Hotel die vertraglich vereinbarte
Vergütung verlangen und den Abzug für ersparte
Aufwendungen des Hotels pauschalieren. Der Kunde
ist in diesem Fall verpflichtet, mindestens 90%
des vertraglich vereinbarten Preises für
Übernachtungen mit oder ohne Frühstück, 70% für
Halbpensions- und 60% für
Vollpensionsarrangements zu zahlen. Dem Kunden
steht der Nachweis frei, dass der vorgenannte
An-spruch nicht oder nicht in der geforderten
Höhe entstanden ist.
6. RÜCKTRITT
DES HOTELS
6.1 Sofern in Textform vereinbart wurde, dass
der Kunde innerhalb einer bestimmten Frist
kostenfrei vom Vertrag zurücktreten kann, ist
das Hotel in diesem Zeitraum seinerseits
berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn
Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich
gebuchten Zimmern vorliegen und der Kunde auf
Rückfrage des Hotels auf sein Recht zum
Rücktritt nicht verzichtet.
6.2 Wird eine vereinbarte oder oben gemäß Ziffer
3 Nummern 5 und/oder 6 verlangte Vorauszahlung
oder Sicherheitsleistung auch nach Verstreichen
einer vom Hotel gesetzten angemessenen Nachfrist
nicht geleistet, so ist das Hotel ebenfalls zum
Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Das Hotel ist
nicht verpflichtet eine Nachfrist zu setzen.
6.3 Ferner ist das Hotel berechtigt, aus
sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag
außerordentlich zurückzutreten, beispielsweise
falls
- Höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu
vertretende Umstände die Erfüllung des
Vertrages unmöglich machen
- Zimmer oder Räume schuldhaft unter
irre-führender oder falscher Angabe
vertragswesentlicher Tatsachen, z.B. zur Person
des Kunden oder zum Zweck seines Aufenthaltes,
gebucht werden;
- das Hotel begründeten Anlass zu der Annah-me
hat, dass die Inanspruchnahme der Hotelleistung
den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die
Sicherheit oder das Ansehen des Hotels in der
Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies
dem Herrschafts- bzw. Organisations-bereich des
Hotels zuzurechnen ist;
- der Zweck bzw. der Anlass des Aufenthaltes
gesetzeswidrig ist;
- ein Verstoß gegen oben genannte Ziffer 1
Nummer 2 vorliegt.
6.4 Bei berechtigtem Rücktritt des Hotels
entsteht kein Anspruch des Kunden auf
Schadensersatz.
7.
ZIMMERBEREITSTELLUNG, -ÜBERGABE UND –RÜCKGABE
7.1 Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die
Bereitstellung bestimmter Zimmer, soweit dieses
nicht ausdrücklich in Textform vereinbart wurde.
7.2 Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden ab 15:00
Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung.
Der Kunde hat keinen Anspruch auf frühere
Bereitstellung.
7.3 Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer
dem Hotel spätestens um 11:00 Uhr geräumt zur
Verfügung zu stellen. Danach kann das Hotel
aufgrund der verspäteten Räumung des Zimmers für
dessen vertragsüberschreitende Nutzung bis 18:00
Uhr 50% des vollen Logispreises (Listenpreises)
in Rechnung stellen, ab 18:00 Uhr 100%.
Vertragliche Ansprüche des Kunden werden
hierdurch nicht begründet. Ihm steht es frei,
nachzuweisen, dass dem Hotel kein oder ein
wesentlich niedrigerer Anspruch auf
Nutzungsentgelt entstanden ist.
8.
NICHTRAUCHERHOTEL/ ARLAMIERUNG DER FEUERWEHR IM
BRANDFALL
8.1 Im gesamten Hotel besteht Rauchverbot.
Rauchen Kunden dennoch im Zimmer, beteiligen wir
ihn an den Reinigungs-kosten (Gardinen, Mobiliar,
usw.) mit 50,- Euro. Kann das Zimmer wegen des
starken Rauchgeruchs am nächsten Tag nicht
vermietet werden, wird eine zusätzliche Nacht
laut Hoteltarif in Rechnung gestellt.
8.2 Alle Räumlichkeiten und Gästezimmer sind per
Rauchmelder mit einer Brandmeldezentrale
verbunden. Im Falle eines Feueralarms durch
Verschulden des Kunden sind alle anfallendes
Kosten die in unmittelbarer Verbindung damit
stehen, wie z.B. der Einsatz der Feuerwehr oder
die Folgekosten zur Wiederherstellung des
Betriebszustandes, allein durch den Gast zu
tragen.
9. HAUSTIERE
9.1 Kleine Haustiere bzw. Hunde sind auf Anfrage
gegen eine Reinigungsgebühr von 10,- EUR pro
Nacht erlaubt. Bei größeren bzw.
langhaarigen Tieren/Hunden behält sich das Hotel
ebenfalls die Berechnung einer gesonderten
Reinigungs-gebühr vor. Alle vom Tier verursachten
Schäden sind von dessen Halter zu tragen.
10. HAFTUNG DES
HOTELS
10.1 Das Hotel haftet für seine Verpflichtungen
aus dem Vertrag. Ansprüche des Kunden auf
Schadens-ersatz sind ausgeschlossen. Hiervon
ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des
Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn
das Hotel die Pflichtverletzung zu vertreten
hat, sonstige Schäden, die auf einer
vorsätzlichen oder grob fahrlässigen
Pflichtverletzung des Hotels beruhen und
Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder
fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen
Pflichten des Hotels beruhen. Einer
Pflichtverletzung des Hotels steht die eines
gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen
gleich. Im nachgewiesenen Fall haften die
Hotels für Personen und Sachschäden bis maximal
1.000.000,00 €. Sollten Störungen oder Mängel an
den Leistungen des Hotels auftreten, wird das
Hotel bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge
des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen.
Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare
beizutragen, um die Störung zu beheben und einen
möglichen Schaden gering zu halten.
10.2 Für eingebrachte Sachen haftet das Hotel dem
Kunden nach den gesetzlichen Bestimmungen.
Danach ist die Haftung beschränkt auf das
Hundert-fache des Zimmerpreises, jedoch
höchstens € 3.500,- und abweichend für Bargeld,
Wertpapieren und Kostbarkeiten höchstens bis zu
€ 800,-. Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten
können bis zu einem Höchstwert von € 3500,- im
Hotel- oder Zimmersafe aufbewahrt werden. Das
Hotel empfiehlt, von dieser Möglichkeit Gebrauch
zu machen.
10.3 Weckaufträge werden vom Hotel mit größter
Sorgfalt ausgeführt. Nachrichten, Post und
Waren-sendungen für die Gäste werden mit
Sorgfalt behandelt. Das Hotel übernimmt die
Zustellung, Aufbewahrung und (auf Wunsch) gegen
Entgelt die Nachsendung derselben. Für den
Ausschluss von Schadensersatzansprüchen des
Kunden gilt die Regelung der vorstehenden Nummer
1, Sätze 2 bis 4 entsprechend.
11.
SCHLUSSBESTIMMUNGEN
11.1 Änderungen und Ergänzungen des Vertrages,
der Antragsannahme oder dieser Allgemeinen
Geschäftsbedingungen erfolgen ausschließlich in
Textform. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen
durch den Kunden sind unwirksam.
11.2 Erfüllungs- und Zahlungsort ist der
Standort des Hotels.
11.3 Ausschließlicher Gerichtsstand (auch für
Scheck- und Wechselstreitigkeiten) ist im
kaufmän nischen Verkehr der
gesellschaftsrechtliche Sitz des Hotels Stadt
Querfurt Zuständigkeit Amtsgericht Merseburg.
Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzung
des § 38 Absatz 2 ZPO erfüllt und keinen
allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt
als Gerichts-stand der gesellschaftsrechtliche
Sitz des Hotels.
11.4 Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des
UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts ist
ausgeschlossen.
11.5 Sollten einzelne Bestimmungen dieser
Allge-meinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder
nichtig sein oder werden, so wird dadurch die
Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht
berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen
Vorschrif-ten.
11.6 Die voran aufgeführten allgemeinen
Geschäftsbedingungen für den
Hotelaufnahmevertrag gelten ab 1. Oktober 2015.
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